
Mein Recht als Eltern – Der Rechtsanspruch auf einen Kindertagespflegeplatz
Als Eltern möchten wir das Beste für unser Kind – dazu gehört auch eine liebevolle, verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung. Doch was viele nicht wissen: Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung gilt nicht nur für Kitas – sondern auch für die Kindertagespflege. Was bedeutet der Rechtsanspruch? In Rheinland-Pfalz – wie auch bundesweit – haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII), §24 geregelt. Eltern dürfen also selbst entscheiden, welche Betreuungsform am besten zu ihrem Kind und ihrer Familiensituation passt – die Kommune ist verpflichtet, einen entsprechenden Platz bereitzustellen. Gleichwertig, nicht nachrangig! Die Kindertagespflege ist keine Notlösung und kein Ersatz für einen Kitaplatz – sie ist eine gleichwertige Betreuungsform, gesetzlich anerkannt und professionell organisiert. Tagespflegepers
28. April 2025

Die Vorteile der Kindertagespflege für Ihr Kind
Erfahren Sie, wie die Kindertagespflege die optimale Betreuung für Ihr Kind gewährleistet und welche Vorteile sie für die Entwicklung und das Wohlbefinden bietet.
22. April 2025